Informationen zur Technischen Richtlinie 5.0 (TR 5.0).
Der Gesetzgeber hatte eine neue Spielverordnung erlassen, um den Spielerschutz und Prävention im gewerblichen Glückspiel weiter zu stärken. Diese trat ab dem 11. Novermber 2018 in Kraft. Die Technische Richtlinie 5.0 als zentraler Bestandteil der neuen Spielverordnung legt bestimmte technische Merkmale des Geldgewinnspielgerätes fest. Spätestens seit diesem Zeitpunkt mussten daher alle Geldgewinnspielgeräte im deutschen Markt umgerüstet oder ausgetauscht worden sein, also sowohl in Spielhallen als auch in Gaststätten.
Man unterschied damals die Umsetzung der TR 5.0 noch nach 2 Versionen, Version 1 (V1) und Version 2 (V2). Geldgewinnspielgeräte nach V1 durften ohne Gerätefreischaltung bespielt werden. Geräte nach V2 brauchten zum Bespielen eine Gerätefreischaltung durch ein gerätegebundenes, personengebundenes Identifikationsmittel (in Form eines PIN-Codes, einer Karte oder eines Barcodes).
Seit dem 10. Februar 2021 befinden sich im deutschen Markt nur noch Geldgewinnspielgeräte nach der TR 5.0 V2.
Um die spielrelevanten Änderungen an den Geldspielgeräten optisch darzustellen und zu erklären, finden Sie hier 2 Videos und Flyer der Hersteller zum Anschauen.